Monika Röth (monika), 16.01.2007
Um die drei Kultdetektive aus Rocky Beach und die Fortsetzung der erfolgreichen Serie "Die Drei ???" ist ein heftiger Streit zwischen dem Hörspiellabel EUROPA (SONY BMG Music Entertainment Germany GmbH) und dem Kosmos-Verlag entbrannt, über den in den letzten Monaten wiederholt berichtet wurde. Europa hatte Kosmos im Frühjahr vergangenen Jahres vor dem Landgericht Düsseldorf verklagt.
In einer Presseerklärung vom 10.01.2007 will Kosmos nun glauben machen, ein kürzlich aufgefundenes Testament weise die Universität von Michigan als Erbin der Urheberrechte an den 10 Three Investigators Büchern des amerikanischen Schriftstellers Robert Arthur aus. EUROPA könne die Rechte an dem Arthurschen Werk nicht von dessen Kindern erworben haben, da diese die Rechte nicht geerbt äetten. Diese Darstellung ist falsch und irreführend: Ausweislich des Dokumentes bezog sich das Vermächtnis nur auf solche (anderen) Werke und Manuskripte, an denen Robert Arthur zum Todeszeitpunkt die betreffenden Rechte hielt. Es ist aber eindeutig, dass zu diesem Zeitpunkt die Urheberrechte bei dem US-Verlag Random House und nicht bei Robert Arthur lagen. Die Universität konnte diese Rechte also nicht erben. Sie blieben vielmehr bis Anfang der 90er Jahre bei Random House und fielen dann an die Kinder/Erben Robert Arthurs zurück.
Kosmos will mit dieser Darstellung offensichtlich davon ablenken, dass der Verlag nunmehr seit über zwei Jahren über keinerlei rechtliche Grundlage verfügt, um die auf der Arthur?schen Fabel beruhenden Buchreihe "Die Drei ???" fortzusetzen.
EUROPA veröffentlicht seit Oktober 2006 neue spannende Hörspielabenteuer mit den Drei Detektiven aus "Rocky Beach" unter dem Titel "Die Dr3i". Die erste Folge "Das Seeungeheuer" hat bereits nach 2 Monaten "Goldstatus" (über 100.000 verkaufte Tonträger) erreicht.
Monika Röth (monika)
e-mail: mroeth@audiobooks.at
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